CC0 1.0 Universal

Zweckerklärung

Die Gesetze der meisten Rechtsordnungen der Welt weisen dem Schöpfer und den nachfolgenden Inhabern (zusammengenommen die "Inhaber") automatisch ausschließliche Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (wie unten definiert) am ursprünglichen Werk und/oder an einer Datenbank zu (zusammengenommen das "Werk").

Bestimmte Inhaber möchten diese Rechte an einem Werk aufgeben, um zu einer Allmende von schöpferischen, kulturellen und wissenschaftlichen Werken ("Allmende") beizutragen, auf die die Öffentlichkeit verlässlich und ohne Furcht vor späteren Ansprüchen aus Rechtsverletzungen aufbauen und die sie so frei wie möglich und in jedweder möglichen Form und für beliebige Zwecke, einschließlich umfassend kommerzieller Zwecke, verändern, in andere Werke einbinden, wiederverwenden und weiterverbreiten kann. Diese Inhaber mögen etwa deshalb zur Allmende beitragen, weil sie das Ideal einer freien Kultur und die weitere Erzeugung von kreativen, kulturellen und wissenschaftlichen Werken fördern wollen oder, um Reputation oder eine weitere Verbreitung ihres Werkes auch durch die Nutzung und Bemühungen anderer zu erreichen.

Wegen dieser und/oder anderer Zwecke und Beweggründe und ohne jegliche Erwartung einer zusätzlichen Gegenleistung oder Kompensation entschließt sich die Person, die CC0 mit einem Werk verknüpft (der bzw. die "Erklärende"), soweit sie Inhaberin von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten an dem Werk ist, aus freien Stücken, CC0 auf das Werk anzuwenden und das Werk zu den darin enthaltenen Bedingungen und im Bewusstsein ihrer Urheberrechte und verwandten Schutzrechte am Werk sowie der Bedeutung und der beabsichtigten Rechtsfolgen von CC0 auf diese Rechte öffentlich zu verbreiten.

1. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Ein unter CC0 bereitgestelltes Werk kann urheberrechtlich und durch dem Urheberrecht verwandte Rechte geschützt sein ("Urheberrecht und verwandte Schutzrechte"). Zu den Urheberrechten und verwandten Schutzechten gehören insbesondere:

  1. das Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Aufführung, Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe und Übersetzung eines Werks;
  2. das Urheberpersönlichkeitsrecht des/der ursprünglichen Urheber(s) und/oder ausübenden Künstler(s);
  3. Bild- und Persönlichkeitsrechte mit Bezug auf das Bild oder Abbild einer Person in einem Werk;
  4. Rechte zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb mit Bezug auf ein Werk, vorbehaltlich der Beschränkungen von Ziffer 4(a), siehe unten;
  5. Rechte zum Schutz der Gewinnung, Verbreitung, Nutzung und Wiederverwendung von in einem Werk enthaltenen Daten;
  6. Datenbankrechte (wie sie sich etwa aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken und der jeweiligen nationalen Umsetzung ergeben, einschließlich aller sich aus künftigen Änderungen oder Nachfolgeregelungen der Richtlinie ergebenden Rechte), und
  7. andere ähnliche, gleichwertige oder entsprechende Rechte auf der Grundlage des anwendbaren Rechts oder völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie ihrer jeweiligen nationalen Umsetzungen weltweit.

2. Verzicht

Im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang, jedoch nicht im Widerspruch zum geltenden Recht, verzichtet der Erklärende damit auf alle Urheberrechte, verwandte Schutzrechte sowie Datenbankrechte und gegebenenfalls auf alle damit verbundenen Ansprüche und Rechte in Bezug auf das Werk, unabhängig davon, ob diese Rechte nun bekannt oder unbekannt sind, einschließlich aller gegenwärtigen wie auch zukünftigen Ansprüche und Rechte. Der Verzicht tritt sofort mit Anwendung von CC0 auf das Werk in Kraft. Soweit Ansprüche, Rechte und Rechtspositionen nicht verzichtbar sind, tritt Punkt 3 in Kraft.

3. Freigabe

Soweit einzelne Rechte an dem Werk nicht wirksam mittels eines Verzichts aufgegeben werden können, erklärt der Erklärende hiermit, mit Ablauf der Ermöglichung durch das geltende Recht, jedem, der ebenfalls an diesem Werk interessiert ist, sämtliche Nutzungsrechte zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um alle Rechte an dem Werk weltweit ohne Bedingung ausüben zu können oder seine Nutzung gestattet, unabhängig davon, ob die jeweiligen Rechte nun bekannt oder unbekannt sind. Dabei handelt es sich unter anderem, aber nicht ausschließlich, um das Recht zur Vervielfältigung, zum Verkauf, zur Vermietung, zum Verleihen, zur Verbreitung, zur Veröffentlichung und zur Nutzung in Medien, mit Methoden und Verfahren, die nie zuvor angewandt wurden oder künftig noch entstehen mögen.

4. Beschränkungen und Hinweis

Diese CC0-Erklärung berührt in keiner Weise folgenden Rechte und Einschränkungen:

  1. Das Patent- oder Markenrecht eines Anderen. Es wird keine Lizenz zu diesen Rechten gewährt. In gleicher Weise werden Rechte, die anderen Personen möglicherweise an dem Werk oder an dessen Verwendung zustehen, nicht berührt, auch nicht solche Rechte aus dem Datenschutz, Werbe-, Marken-, Persönlichkeits- oder Urheberpersönlichkeitsrecht.
  2. Die Zusicherung als auch die Übernahme von Gewährleistungen. Der Erklärende bietet das Werk so an, wie es ist, und trägt keine Verantwortung für Fehler oder Mängel des Werkes oder keine Verantwortung zu der Nutzung des Werks. Soweit das geltende Recht keine Gewährleistung zulässt, erklärt der Erklärende hiermit ausdrücklich, keine Gewährleistung für das Werk zu geben.
  3. Die Haftung des Erklärenden für Falschangaben oder Betrug. Soweit das geltende Recht keine Falschangaben oder Betrug erlaubt, erklärt der Erklärende hiermit ausdrücklich, dass er nicht haftet für Falschangaben und Betrug, der durch den Erklärenden verursacht wurde.